Barrierefreiheit und Mobilität im Alter, nach einer Krankheit oder einem Unfall sollen kein Luxus sein. Dieses Mehr an Lebensqualität und die Möglichkeit, noch lange Jahre in den eigenen vier Wänden leben zu können, stehen Ihnen zu. Treppenlifte oder Plattformlifte geben Ihnen dafür Freiheit und Unabhängigkeit – selbst mit einem Rollstuhl. Deswegen wird der Kauf der Lifte durch eine Reihe von Stellen mit Zuschüssen gefördert.
Ihre Vorteile durch Zuschüsse beim Kauf eines Treppenlifts:
Für die Gewährung von Zuschüssen für Treppenlifte oder Plattformlifte durch die Pflegeversicherung müssen Sie nur wenige Anforderungen erfüllen:
Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad – Pflegegrad 1 genügt bereits.
Bad, Küche oder Schlafzimmer Ihres Zuhauses müssen auf zwei Etagen liegen oder es gibt einen Hauseingang mit Stufen beziehungsweise ein Treppenhaus.
Zuschüsse für Treppenlifte erhalten Sie als Eigentümer wie als Mieter gleichermaßen.
Für die Gewährung des Zuschusses zum Treppenlift spielt Ihr Einkommen, Ihre Rente oder Ihr Vermögen keine Rolle.
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Alle diese Stellen zahlen Ihnen außerdem Zuschüsse für Ihren Treppenlift in bestimmten Fällen
Pflegekostenzuschuss durch Pflegeversicherung
Die Krankenkassen oder besser deren Pflegekassen – Ihre Pflegeversicherung – sind im Normalfall die ersten Ansprechpartner für Zuschüsse zum Treppenlift-Kauf bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen.
Berufsgenossenschaft
Wird der Treppenlift als Lebensunterstützung nach einer arbeitsbedingten Krankheit oder einem Arbeitsunfall notwendig, zahlen in vielen Branchen Berufsgenossenschaften Zuschüsse zum Treppenlift – oft auch mehr als beim Pflegekostenzuschuss.
Deutsche Rentenversicherung
Regionale Fördermittel
Finanzamt
Service
+ 41(0)78.44.69.557
Montag - Samstag
9:00 - 18:00 Uhr
Leitfaden
Information
Adresse
Kasalift Treppenliftanlagen
Oberstadt 6
6204 Sempach LU
Telefon: 078.44.69.557
Mail: info@kasalift.ch
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